Was ist eine Domain und wer vergibt sie?

Was ist eine Domain ?

Jeder kennt "Domains". Sie können aus einzelnen oder mehreren Buchstaben, Zahlen oder - eingeschränkt - Zeichen bestehen und haben stets eine Endung, die erste Aufschlüsse über die regionale oder sonstige Herkunft der Internetseite erlaubt.

Das Internet selber setzt sich aus einer Vielzahl von Computer-Netzwerken zusammen und um funktionieren zu können, müssen diese weltweit zusammengeschlossenen Computer miteinander kommunizieren können. Zu diesem Zweck ordnet das world wide web jedem Computer und jeder Adresse im Internet eine so genannte IP-Nummer (Internet Protocol-Nummer) zu. Diese IP-Nummern bestehen in der Regel aus einer bis zu zwölfstelligen Zahlenfolge.

Kein Mensch würde jedoch in der URL (Uniform Resource Locator) die Internetadresse http://216.239.39.100 eingeben, um im Internet zu einer durchaus bekannten Suchmaschine zu gelangen. Einfacher für den Internetbenutzer und zuweilen von großem wirtschaftlichen Wert für den Internetseitenbetreiber ist es, die gewünschte Internetadresse mittels einer bestimmten Folge von Buchstaben und Zahlen einzugeben. Rechner und Zieladressen im Internet sind daher nicht nur unter einer mehrziffrigen IP-Nummer erreichbar, sondern wesentlich einfacher unter den weithin bekannten Domains wie z.B. www.google.de.

Man unterscheidet weiter zwischen "Top-Level-Domains", "Second-Level-Domains" und "Third-Level-Domains".

Die Top-Level-Domain (TLD) ist jeweils der Teil der Internetadresse, der nach einem Punkt die Internetadresse abschließt. Es gibt dabei (mittlerweile über 240) länderbezogene TLDs wie .de für Internetseiten aus Deutschland oder .uk für solche aus Großbritannien oder aber beschreibende TLDs, wie das Kürzel .com für Gewerbetreibende oder .org für Organisationen.

Links neben dem Punkt, mit dem die Top-Level-Domain beginnt, findet sich in der Internetadresse die so genannte Second-Level-Domain. Dieser Teil der Domain ist der eigentlich beschreibende Teil der Internetadresse, oftmals von einer Marke oder einem Namen abgeleitet. Google oder youtube sind danach als Teil der bekannten Internetadressen Second-Level-Domains. Um diese Second-Level-Domains drehen sich dann auch die meisten Auseinadersetzungen wegen angeblicher oder tatsächlicher Verletzung von Marken-, Namens- oder sonstigen Rechten.

Schließlich gibt es noch so genannte Third-Level-Domains (auch subdomains), die sich wiederum links neben den Second-Level-Domains befinden. So stellt beispielsweise in der Internetadresse www.earth.google.de der Begriff earth eine Third-Level-Domain dar.

Die rechtliche Einordnung einer Domain

Juristen haben sich lange schwer getan, das Wesen einer Domain rechtlich zu definieren. Dies kann auch nicht weiter verwundern, da es kein spezifisches "Domainrecht" in Deutschland gibt und die Gerichte demnach gezwungen waren, bei aufkommenden Domain-Streitigkeiten Gesetze anzuwenden, die zum Teil bereits über hundert Jahre alt sind.

Zum Teil wurde versucht, der Rechtsnatur einer Domain durch Analogien zum Patent-, Urheber- oder Markenrecht auf die Spur zu kommen. Diese Gedanken wurden vom Bundesgerichtshof (BGH) als oberstem deutschen Zivilgericht jedoch in einer Entscheidung aus dem Jahr 2005 verworfen. Danach begründet eine Domain kein absolutes - also gegenüber jedem bestehendes - Recht, sondern ist, so der BGH, "lediglich eine technische Adresse im Internet".

Interessant ist dieser nunmehr entschiedene Meinungsstreit vor allem im Zusammenhang mit der Frage, ob eine Domain der Zwangsvollstreckung unterworfen ist oder nicht. Nach dem vorgenannten Urteil des BGH sind Gegenstand einer Pfändung nach § 857 Abs. 1 ZPO "die Gesamtheit der Ansprüche, die dem Inhaber der Domain gegenüber der Vergabestelle aus dem Registrierungsvertrag zustehen".

Wer ist für die Vergabe einer Domain zuständig ?

Für die Vergabe von Domains ist keine zentrale Stelle zuständig, sondern Domains werden von verschiedenen Organisationen verwaltet.

Domains mit der Endung .de werden beispielsweise in Deutschland von der Denic vergeben. Die Denic ist eine eingetragene Genossenschaft mit Sitz in Frankfurt. Mitglieder der Denic sind in erster Linie Unternehmen, die sich mit der Verwaltung von Domains oder dem Bereitstellen von Internetzugängen beschäftigen.
Die Registrierung einer neuen Domain wird in Deutschland in aller Regel über einen lokalen Internet Service Provider vorgenommen. Dies geschieht regelmäßig nach dem Prinzip "first come, first served", d.h. weder der Provider noch die Denic überprüfen, ob derjenige, der eine neue Domain beantragt, hierzu auch berechtigt ist.

Informationen zu den verschiedenen anderen länderbezogenen Top Level Domains erhält man auf der Internetseite der Internet Assigned Numbers Authority, kurz IANA.

Für die Koordination der beschreibenden Top Level Domains ist die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers, kurz ICANN, zuständig.