ebay und das Urheberrecht

Wer Waren bei ebay veräußern will, muss dabei selbstverständlich die allgemeinen Gesetze, unter anderem auch das Urheberrecht beachten.

Dies beginnt bereits mit der Beschreibung der zu verkaufenden Ware. So ist es grundsätzlich keine gute Idee, Warenbeschreibungen oder Fotos, die man im Netz oder auch bei ebay findet, einfach zu kopieren und für eigene Zwecke einzusetzen. Das gleiche gilt für allgemeine Geschäftsbedingungen, die man irgendwo im Netz findet und unverändert im Rahmen der Verkaufsaktion gebraucht.

Warenbeschreibungen, Fotos und auch allgemeine Geschäftsbedingungen sind nämlich unter Umständen urheberrechtlich geschützt. Nutzt man diese urheberrechtlich geschützten Werke ohne die Zustimmung des Inhabers der Rechte für eigene Zwecke, setzt man sich der Gefahr einer - kostenpflichtigen - Abmahnung und von Schadensersatzansprüchen aus.

Dabei genießen natürlich nicht alle Warenbeschreibungen urheberrechtlichen Schutz. Gibt man sich bei der Beschreibung der Ware aber Mühe, hebt man sich von nur allgemeinen Beschreibungen ab, weist die Beschreibung ein ausreichendes Maß an Individualität auf und besitzt sie - in der Sprache der Juristen - einen "hinreichenden schöpferischen Eigentümlichkeitsgrad", dann greift der Urheberrechtsschutz zu Gunsten des Erstellers der Beschreibung ein.

Vorstehende Kriterien dürften im Übrigen für etwas umfangreichere allgemeine Geschäftsbedingungen regelmäßig zutreffen, so dass bei allgemeinen Geschäftsbedingungen der Urheberschutz in aller Regel greifen dürfte.

Man sollte ebenfalls nicht darauf vertrauen, dass bei den Millionen von Transaktionen, die über ebay abgewickelt werden, der eigene Urheberrechtsverstoß unentdeckt bleibt. Am Markt gibt es mittlerweile Software, deren einziger Zweck die Entdeckung von Urheberrechtsverstößen bei ebay ist. Dem Vernehmen nach funktioniert diese Software gut und erfreut sich zunehmender Beliebtheit.

Weiter darf auch der Verkauf der angebotenen Waren selber nicht gegen das Urheberrecht verstoßen. So ist das Kopieren von urheberrechtlich geschützten Werken, seien es Musik-CDs, Filme auf DVD, Fotos, Bücher oder Zeitschriften und nachfolgende Veräußern über ebay regelmäßig urheberrechtswidrig. Eine Abmahnung des Inhabers der Rechte wird in diesen Fällen nicht lange auf sich warten lassen.

Schließlich hatten sich die Gerichte auch schon mit einer - gegen das Urhebergesetz verstoßenden und damit verbotenen - Software zu beschäftigen, die das Brennen von CDs so gut ermöglichte, dass der auf den CDs vorhandene Kopierschutz ausgehebelt wurde. Auch der ebay-Verkäufer dieser Software sah sich mit einer anwaltlichen Abmahnung wegen Verstoß gegen das Urhebergesetz konfrontiert.

Zulässig ist selbstverständlich die Veräußerung von Waren, die mit Zustimmung des Inhabers der Urheberrechte in den Verkehr gebracht wurden. Ordnungsgemäß erworbene Film-DVDs, Musik-CDs oder Bücher können natürlich - neu oder gebraucht - über ebay weiterveräußert werden.