Auktion gewonnen - der Verkäufer liefert aber nicht

Es soll zuweilen vorkommen, dass Waren im Rahmen einer ebay-Auktion ersteigert, auch bezahlt aber dann nicht geliefert werden.

Nicht selten ist man in solchen Fällen professionellen Betrügern aufgesessen, die sich die Anonymität des Internets für ihre Zwecke nutzbar gemacht haben.

Zunächst einmal hat man zivilrechtlich natürlich die Möglichkeit, den Verkäufer auf Lieferung der über ebay erworbenen Sache in Anspruch zu nehmen. Dies kann man zunächst selber mittels Einschreiben/Rückschein, falls das nicht funktioniert, über einen Rechtsanwalt oder klageweise vor Gericht unternehmen.

Man kann dem Verkäufer, wiederum mittels Einschreiben/Rückschein auch eine angemessene Frist zur Leistung setzen und nach erfolglosem Fristablauf vom Vertrag zurücktreten. Eine Fristsetzung ist entbehrlich, wenn der Verkäufer seine Leistung ernsthaft und endgültig verweigert, beispielsweise erklärt, die von ihm bei ebay angebotene Ware gar nicht zu besitzen und auch nicht beschaffen zu können.

Man kann neben oder anstatt des Rücktritts bei dem Verkäufer nach Fristsetzung auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Der Mindestschaden besteht hier in dem bereits bezahlten Kaufpreis, kann diesen aber auch um ein Vielfaches übersteigen, wenn nämlich die verkaufte aber nicht gelieferte Ware mehr Wert war, als bei der ebay-Auktion für sie erlöst wurde. Man ist als Käufer vom Verkäufer so zu stellen, als ob der Verkäufer ordnungsgemäß geliefert hätte. Gegebenenfalls kann sich der enttäuschte Käufer die Ware anderweitig besorgen und kann die bei dem Deckungskauf entstehenden Mehrkosten vom ebay-Verkäufer verlangen.

Vor der Einleitung vorstehend beschriebener, vor allem gerichtlicher, Maßnahmen sollte man sich immer überlegen und gegebenenfalls abklären, ob der möglicherweise entstandene Schaden nicht durch weitere Schritte wie die Einschaltung eines Anwaltes oder die Erhebung einer Klage nur vergrößert wird. Bei Vermögenslosigkeit des Verkäufers bringt einem auch das mit viel Aufwand erstrittene Gerichtsurteil nichts - außer weiteren Kosten.

Neben der Geltendmachung von gesetzlichen Ansprüchen sollte man jedenfalls nicht versäumen, ebay auf den Vorgang aufmerksam zu machen, um Schaden für andere Nutzer zu vermeiden.

Bei Vorliegen der Voraussetzungen spricht auch nichts dagegen, die Strafverfolgungsbehörden mittels einer Anzeige gegen den Verkäufer wegen des Verdachts des Betruges einzuschalten.

ebay selber bietet für die Fälle von zwar bezahlter aber nicht gelieferter Ware kulanzweise einen so genannten Käuferschutz an. Unter bestimmten Voraussetzungen erstattet ebay in solchen Fällen einen Betrag bis zu einer Höhe von Euro 175,00. Sehr oft dürfte dieser kulanzweise angebotene Käuferschutz allerdings nicht zum Einsatz kommen, da eine wesentliche Voraussetzung ist, dass die fragliche Ware über eine ebay-Website gekauft wurde, die diesen speziellen Käuferschutz anbietet.