Auktion beendet - der Käufer zahlt den Kaufpreis nicht

Tritt eine Störung der ebay-Transaktion durch einen zahlungsunwilligen oder zahlungsunfähigen Käufer auf, kann der Verkäufer den Käufer zunächst auf Zahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des gekauften Produktes in Anspruch nehmen. Dies kann er wahlweise selber oder, mit mehr Aussicht auf Erfolg, durch einen Rechtsanwalt machen.

Weiter ist es empfehlenswert, den säumigen Käufer mittels einer deutlichen Zahlungsaufforderung in Verzug zu setzen, was unter anderem die Pflicht bei dem Käufer auslöst, auf den geschuldeten Kaufpreis Verzugszinsen in Höhe fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu bezahlen.

Nach Fristsetzung und erfolglosem Fristablauf kann der Verkäufer vom Käufer grundsätzlich Schadensersatz verlangen.

Ist - wie häufig - eine Vorleistungspflicht des Käufers hinsichtlich seiner Kaufpreiszahlung vereinbart, so kommt der Käufer alleine durch das Nichtanbieten des Kaufpreises in so genannten Gläubigerverzug. Dies löst unter anderem eine Haftungserleichterung für den Verkäufer aus.

Ansprüche auf Zahlung des Kaufpreises verjähren in drei Jahren. Diese Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die ebay-Auktion beendet wurde.

Ebay bietet bei nicht bezahlten Artikeln ein online-Verfahren an, das zur Klärung der aufgetretenen Unstimmigkeiten beitragen soll. Führt auch dieses Verfahren nicht zu einer für den Verkäufer zufrieden stellenden Lösung, so erhält der Verkäufer zumindest eine Gutschrift für die Verkaufsprovision und der säumige Käufer von ebay eine Verwarnung.