Haftung im Internet
- Haftung für illegales Filesharing im Internet - Urteile
BGH: Eltern haften nicht für ihre Kinder
WLAN-Netz muss gegen Missbrauch ausreichend abgesichert sein
Schadensersatzansprüche der Musikbranche oft überhöht - Ist das Nutzen von Streaming-Angeboten im Internet rechtswidrig?
Das Streamen löst das Speichern ab
Ist das Nutzen von Streaming-Angeboten erlaubt?
Rechtsprechung des EuGH - Illegaler Download im Internet - Wie kommen Urheber an die Adressen von Rechtsverletzern?
Wie werden die Nutzer illegaler Tauschbörsen ermittelt?
IP-Nummer hilft im Zweifel auch weiter
Wann verstößt man in „gewerblichem Ausmaß“ gegen das Urheberrecht? - Hat man einen Rechtsanspruch auf Löschung unerwünschter Links?
Google lässt den Pinguin los
Verkehrte Welt bei der Suchmaschinenoptimierung
Anspruchsgrundlage für einen Löschungsanspruch - Haftung des Internetseitenbetreibers für eigene Angaben
Betreiber der Seite steht für die Einhaltung der Gesetze gerade
Zivilrechtliche und strafrechtliche Verantwortlichkeit des Betreibers
Auch Verwaltungsbehörden können Seitenbetreiber in Anspruch nehmen - Haftung des Internetseitenbetreibers für fremde Inhalte - Gästebuch - Haftung von Forenbetreibern
Störerhaftung des Internetseitenbetreibers bei Kenntnis von illegalen Inhalten
Verletzung von Prüfungspflichten löst Haftung aus
Gegebenenfalls müssen rechtswidrige Inhalte unverzüglich gelöscht werden - Haftung für Links
Links auf gesetzwidrige Internetseiten lösen Haftung aus
Man muss sich durch den Link eine Rechtsverletzung "zu Eigen" machen
Deep Links auf Unterseiten sind nach BGH-Urteil problematisch - Haftung des Admin-C
Admin-C kann als Störer ins Visier geraten
Subsidiäre Haftung des Admin-C, wenn der Domaininhaber nicht greifbar ist
Rechtsprechung ist uneinheitlich - Haftung des Admin-C nach dem Urteil des BGH vom 09.11.2011
Haftung des Admin-C als Täter, Gehilfe oder Störer
Störerhaftung setzt Verstoß gegen Prüfungspflichten voraus - Unverlangte E-Mail Werbung
eMail-Werbung als Belästigung
Unbestellte eMails verstoßen gegen das UWG
Abmahnung und Unterlassungsklage gegen Versender möglich