Rechtsanwalt Max Mustermann, Musterstraße 1, 12345 Musterhausen, Tel.: 01234/56789, max@mustermann.de
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Verbraucherrechte im Internet
Umfangreiche Verbraucherschutzrechte sollen sicherstellen, dass der Verbraucher bei Geschäften, die mit Hilfe des Internets abgewickelt werden, nicht übervorteilt wird. Die Verbraucherschutzrechte zollen dabei dem für Online-Geschäfte typischen Umstand Rechnung, dass man im Internet in aller Regel weder den Verkäufer oder Anbieter einer Ware oder Dienstleistung kennt, noch hat man im Internethandel die Möglichkeit, den konkreten Kaufgegenstand vor Erwerb einer Überprüfung zu unterziehen.
Neben umfangreichen Informationsrechten für den Verbraucher steht dabei ein gesetzlich gewährtes Widerrufs- und Rücktrittsrecht im Zentrum der Verbraucherschutzrechte, das der Verbraucher binnen einer Frist von zwei Wochen ausüben kann, um auf diesem Weg den Kauf rückgängig zu machen.
Folgende Voraussetzungen müssen für das Widerrufs- und Rücktrittsrecht vorliegen:
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Vorliegen eines Fernabsatzvertrages
Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (also auch des Internets) abgeschlossen werden.
Rechtzeitiger Widerruf durch den Verbraucher
Die Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich zwei Wochen. Sie beginnt wenn folgende Ereignisse kumulativ vorliegen:
- Der abgeschlossene Vertrag muss wirksam sein.
- Der Verbraucher hat sämtliche Informationen nach § 312 c Abs. 2 BGB erhalten.
- Bei der einmaligen Lieferung von Waren müssen diese beim Verbraucher angekommen sein.
- Bei wiederkehrenden Warenlieferungen ist der Tag der ersten Teillieferung maßgeblich.
- Bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr müssen zusätzlich die Informationen gem. § 312 e BGB bei dem Verbraucher vorliegen.
Die Widerrufsfrist verlängert sich auf einen Monat, wenn dem Verbraucher die Belehrung über sein Widerrufsrecht erst nach Vertragsschluss mitgeteilt wurde.
Ist die Widerrufsbelehrung ordnungsgemäß erteilt worden, liegen aber eine oder mehrere sonstige Voraussetzungen für den Beginn der Widerrufsfrist nicht vor, so erlischt das Widerrufsrecht sechs Monate nach Eingang der Ware bei dem Verbraucher.
Ein Widerruf ist seit 2014 für einen Zeitraum von einem Jahr und 14 Tagen möglich, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde.
Rechtsfolgen des Widerrufs
Nach wirksamer Ausübung des Widerrufsrechts hat der Kunde dem Händler die Ware zurückzugeben, der Kunde hat im Gegenzug einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises gegen den Unternehmer.
Die wechselseitigen Pflichten sind Zug um Zug zu erfüllen. Soweit der Kaufpreis vom Verbraucher bereits entrichtet ist, empfiehlt sich die Rücksendung der Ware unter Eigentumsvorbehalt bis zur Erstattung des Kaufpreises durch den Händler. Man ist auf diesem Weg auch für den möglichen Fall der Insolvenz des Händlers gesichert.
Bei Untergang oder Beschädigung der Sache ist der Widerruf nicht ausgeschlossen. Der Verbraucher hat allerdings in diesen Fällen grundsätzlich Wertersatz zu leisten.
Kosten der Rücksendung trägt im Falle des Widerrufs seit 2014 grundsätzlich der Verbraucher. Unternehmer können sich aber auf freiwilliger Basis zur Übernahme der Rücksendekosten bereit erklären.
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Kein Ausschluss oder Erlöschen des Widerrufsrechts
Es gibt in § 312 d Abs. 3 u. 4 BGB zahlreiche Tatbestände, die die Ausübung des Widerrufrechtes hindern.
So besteht das Widerrufsrecht beispielsweise nicht bei Waren, die nach genauen Kundenspezifikationen angefertigt wurden. Ebenfalls ist das Widerrufsrecht bei schnell verderblichen Waren ausgeschlossen.